Freiwillige – Feuerwehr
WELMBÜTTEL - GAUSHORN - SCHRUM
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Silvesterfeuerwerk
Wichtig:
Es dürfen nur Personen die 18 Jahre alt sind Raketen und Böller (Feuerwerk der Klasse II) benutzen, Auch mit
schriftlicher Vollmacht der Eltern tritt diese Regelung nicht außer Kraft.
Es dürfen nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die vom Bundesamt für Materialprüfung zugelassen wurden.
Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhand.
Vor Gebrauch immer die Gebrauchsanleitungen lesen.
Feuerwerkskörper nur im Freien abbrennen.
Keine Feuerwerkskörper in der Nähe von Reetdachhäusern oder Holzlager
anzünden.
Keine Feuerwerkskörper in der Nähe anderer leicht brennbarer Stoffe
Raketen. Am Besten eignen sich Getränkekisten, in denen eine leere Flasche
senkrecht steckt, die Raketen hineinstecken und anzünden.
Angezündete Feuerwerkskörper sofort wegwerfen.
Niemals Feuerwerkskörper auf Menschen oder Tiere werfen.
Keine Feuerwerkskörper selber basteln.
An Feuerwerkskörpern nicht herumbasteln.
Feuerwerkskörper die nicht gezündet haben, nicht versuchen ein zweites Mal
anzuzünden.
Böller, Knaller und Kanonenschläge nie in der Hand zünden.
Böller, Knaller und Kanonenschläge immer auf den Boden legen, anzünden
und sich rasch auf ca. 5 m entfernen.
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Stand: 24.08.11